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Technische Regeln für Dampfkessel

Herstellung
Schweißen von Bauteilen aus Stahl
Schweißaufsicht, Schweißer (TRD 201 Anlage 2)(1)(2)

Ausgabe Juli 1997 (BArbBl. 7-8/1997 S. 77)

InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich1
Schweißaufsicht2
Schweißer3
Liste der Schweißer4

(1) Amtl. Anm.:

Auf § 6 Abs. 2 der Dampfkesselverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).

(2) Red. Anm.:

Die Dampfkesselverordnung vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 173) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.