§ 32 VkVO - Übergangsvorschriften
Auf die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Verkaufsstätten sind § 13 Absätze 4 und 5 und die §§ 24 bis 27 anzuwenden.
Auf die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Verkaufsstätten sind § 13 Absätze 4 und 5 und die §§ 24 bis 27 anzuwenden.