TRGS 401 - TR Gefahrstoffe 401

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen TRGS 401

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2022 (GMBl. S. 895, 2023 S. 742) (1)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung3
Gefährdungsbeurteilung4
Schutzmaßnahmen5
Information der Beschäftigten6
Arbeitsmedizinische Vorsorge7
Beispiele für Feuchtarbeit bei Tätigkeiten mit wechselnden ArbeitsbedingungenAnhang 1
Branchen- oder tätigkeitsspezifische Handlungsempfehlungen und HilfestellungenAnhang 2
Allergene Stoffe und Stoffgruppen sowie betroffene Berufe und TätigkeitenAnhang 3
Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei HautkontaktAnhang 4
Beispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung des HautkontaktesAnhang 5
Ablaufdiagramm zur Auswahl von ChemikalienschutzhandschuhenAnhang 6
Photoallergische und phototoxische StoffeAnhang 7
Kennzeichnung von Chemikalienschutzkleidung und Chemikalienschutzhandschuhen sowie von Schutzkleidung und Schutzhandschuhen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz Anhang 8
Gefahrenhinweise und EUH-Sätze, die im Text zitiert werdenAnhang 9
Literaturhinweise

Bekanntmachung zu Technischen Regeln

Vom 10. Oktober 2022 (GMBl. S. 895)

hier:
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen"

- Bek. d. BMAS v. 10.10.2022 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß §20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Folgendes bekannt:

Technische Regeln für GefahrstoffeGefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - MaßnahmenTRGS 401