Technische Regeln für Gefahrstoffe
Gefährdung durch Hautkontakt
Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401)
Ausgabe Juni 2008 (GMBl S. 818, 2010 S. 111, 2011 S. 172, 175)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Informationsermittlung | 3 |
Gefährdungsbeurteilung | 4 |
Festlegung der Schutzmaßnahmen | 5 |
Schutzmaßnahmen | 6 |
Information der Beschäftigten | 7 |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | 8 |
Dokumentation | 9 |
Literatur | 10 |
Tätigkeits- und branchenbezogene Anwendungen der TRGS "Gefährdung durch Hautkontakt" | Anlage 1 |
Hautresorptive Stoffe | Anlage 2 |
Stoffe/Stoffgruppen mit bekanntem Risiko für die Entstehung eines allergischen Kontaktekzems | Anlage 3 |
Gefährdungsmatrix | Anlage 4 |
Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt | Anlage 5 |
Beispiele für Lösungen zur Verringerung bzw. Verhinderung von Hautkontakt | Anlage 6 |
Tätigkeiten mit Hautkontakt über die Hände hinaus | Anlage 7 |
Ablaufdiagramm zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe (s. Nummer 6.4.3) | Anlage 8 |
Auswahl von Hautschutzmitteln | Anlage 9 |
R-Sätze, die im Text der TRGS 401 zitiert werden | Anlage 10 |