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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Gefährdung durch Hautkontakt
Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401)

Ausgabe Juni  2008 (GMBl S. 818, 2010 S. 111, 2011 S. 172, 175)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung3
Gefährdungsbeurteilung4
Festlegung der Schutzmaßnahmen5
Schutzmaßnahmen6
Information der Beschäftigten7
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen8
Dokumentation9
Literatur10
Tätigkeits- und branchenbezogene Anwendungen der TRGS "Gefährdung durch Hautkontakt"Anlage 1
Hautresorptive StoffeAnlage 2
Stoffe/Stoffgruppen mit bekanntem Risiko für die Entstehung eines allergischen KontaktekzemsAnlage 3
GefährdungsmatrixAnlage 4
Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei HautkontaktAnlage 5
Beispiele für Lösungen zur Verringerung bzw. Verhinderung von HautkontaktAnlage 6
Tätigkeiten mit Hautkontakt über die Hände hinausAnlage 7
Ablaufdiagramm zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe (s. Nummer 6.4.3)Anlage 8
Auswahl von HautschutzmittelnAnlage 9
R-Sätze, die im Text der TRGS 401 zitiert werdenAnlage 10