SprengLR 410 - Sprengstofflager-RL 410

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Sprengstofflager Richtlinien

Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen (SprengLR 410)

Ausgabe Februar 1982 (BArbBl. 2/1982 S. 72)

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines Lagers (kleine Mengen) nach Nummer 4 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) in Verbindung mit Anlage 6 zum Anhang der 2. SprengV. Die Vorschriften des Anhangs sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet. (1)

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Allgemeines1
Fundstellenübersicht und ergänzende Begriffsbestimmungen2
Zulässige Menge3
Anforderungen an die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff4
Anforderungen an die Aufbewahrung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen5
Fundstellenübersicht zu Nummer 2.1Anlage

(1) Red. Anm.:

Diese sind hier kursiv dargestellt.