SprengLR 360 - Sprengstofflager-RL 360

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Anlage 1 SprengLR 360

Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zum Wohnbereich der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verringert werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10)

Besonders schutzbedürftige Objekte sind alle Einrichtungen außerhalb von Betrieben; auf oder in denen sich gleichzeitig viele Menschen aufhalten können (Panikgefahr), wie z.B.:

  • Krankenhäuser, Sanatorien,
  • Altenheime,
  • Schulen, sonstige Lehranstalten und Ausbildungseinrichtungen,
  • Kindertagesstätten und -gärten,
  • Hochhäuser (über 22 m Höhe),
  • Hochbauten mit großen Glasflächen,
  • Warenhäuser,
  • Geschäftshäuser,
  • Campingplätze mit festinstallierten Sanitäreinrichtungen,
  • große Kirchen,
  • große Versammlungsstätten,
  • große Sportstätten,
  • große Freizeitanlagen,
  • große Personenbahnhöfe,
  • große Häfen mit Personenverkehr und gleichzustellende Anlegestellen,
  • Verkehrsflughäfen.