Sprengstofflager Richtlinien
Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III)
(SprengLR 310)
Ausgabe Januar 1986 (BArbBl. 1/1986 S. 67)
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Bauweise und Einrichtung der Lager für explosionsgefährliche Stoffe nach Nummer 3 (3.3.1 Abs. 1 bis 5) des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV). Diese Vorschriften sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
---|---|
Allgemeines | 1 |
Allgemeine Bauvorschriften | 2 |
Elektrische Einrichtungen | 3 |
Schutz vor gefährlichen Reaktionen | 4 |
Schutz gegen atmosphärische Entladungen | 5 |
Diese sind hier kursiv dargestellt.