Abschnitt 5 SprengLR 240 - Schutz vor elektrischer Energie
(1) Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten mit elektrischer Auslösung müssen kurzgeschlossen sein. (s. Anhang Nr. 2.2.4)
(2) Der direkte Kontakt von Funksendern (Sprechfunkgeräte oder mobile Telefone) mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten mit elektrischer Auslösung ist zu vermeiden.