Sprengstofflager-Richtlinien
Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (SprengLR 230)
Ausgabe Dezember 1979 (BArbBl. 2/1980 S. 101)
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Maßnahmen zur Diebstahlsicherung für Maßnahmen gegen unbefugte Entnahme bei Lagern für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff nach Nr. 2 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Sie ergänzt insbesondere die Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel - SprengLR 210 - und die Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände - SprengLR 220 -. Die Vorschriften des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Allgemeines | 1 |
Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff | 2 |
Betriebsvorschriften | 3 |
Diese sind hier kursiv dargestellt.