Abschnitt 1 SprengLR 210 - Allgemeines
In dieser Richtlinie sind nur diejenigen Vorschriften des Anhangs aufgeführt, die durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt werden (1). Daneben sind auch die übrigen Vorschriften des Anhangs zu beachten.
Die Richtlinie enthält in Nummer 5 Bestimmungen, die gleichzeitig der Diebstahlsicherung dienen. Besondere Bestimmungen über die Diebstahlsicherung werden z.Z. erarbeitet und in eine weitere SprengLR aufgenommen,