Sprengstofflager-Richtlinien
Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel (SprengLR 210)
Ausgabe September 1978 (BArbBl. 9/1978 S. 306)
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Lage zu Zugängen, den Brandschutz, Schutz vor elektrischer Energie, Schutz vor Wasser und unbefugtem Zugang sowie für die Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel nach Nummer 2 (2.2.1, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.6, 2.3, 2.4, 2.5 und 2.6) des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese Vorschriften sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
---|---|
Allgemeines | 1 |
Lage zu Zugängen | 2 |
Schutz vor elektrischer Energie | 3 |
Schutz vor Wasser und unbefugtem Zugang | 4 |
Bauweise und Einrichtung | 5 |
Diese sind hier kursiv dargestellt.