SprengLR 011 - Sprengstofflager-RL 011

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 SprengLR 011 - Zuordnen zu einer Lagergruppe

3.1 Der Stoff ist auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse der Lagergruppe zuzuordnen, die dem Verhalten des Stoffes in der zugehörigen Verpackung entspricht. Dabei können auch andere Prüfergebnisse sowie Unfallerfahrungen berücksichtigt werden.

3.2 Explodiert der Inhalt der Packstücke während der Prüfung B fast gleichzeitig oder führt der Abbrand der Packstücke während der Prüfungen zu einer fast gleichzeitigen Explosion, so ist der Stoff in der zugehörigen Verpackung der Lagergruppe 1.1 zuzuordnen.

3.3 Explodiert der Inhalt der Packstücke während der Prüfung B oder D nicht gleichzeitig im Sinne von Nummer 3.2, sondern treten nur vereinzelte Explosionen auf, die beim Brand mit zunehmender Branddauer sich häufen können, und wird dabei die weitere Umgebung durch Wurfstücke gefährdet, so ist der Stoff in der zugehörigen Verpackung der Lagergruppe Ia mit einem Ak-Wert von 1200 kg/min zuzuordnen.

3.4 Explodiert der Inhalt der Packstücke während der Prüfung B oder D nicht gleichzeitig im Sinne von Nummer 3.2 und tritt bei den Prüfungen A bis D keine Explosion unter Bildung von die Umgebung gefährdenden Wurfstücken auf, sondern werden höchstens einzelne brennende Packungen über kurze Entfernungen fortgeschleudert und wird ein mehr oder minder heftiger Abbrand beobachtet, so ist der Stoff in der zugehörigen Verpackung der Lagergruppe I, II oder III zuzuordnen.

3.5 Die Unterscheidung zwischen den Lagergruppen I, II und III richtet sich nach den Ergebnissen der Prüfung D, wobei das Kriterium für die Zuordnung eines Stoffes, zu einer dieser Lagergruppen der Durchsatz Akorr. für eine Stoffmenge von 10000 kg ist. Akorr. wird auf folgende Weise erhalten: Die Abhängigkeit des Durchsatzes A (Nummer 2.5.4.9) von der Stoffmenge M wird durch Auftragen von log A gegen log M graphisch dargestellt.

Mittels dieser graphischen Darstellung wird der Durchsatz A10t für eine Stoffmenge von 10000 kg durch Extrapolation bestimmt. Hierbei wird die Beziehung

A ~ M2/3

benutzt. In der Regel ist dabei der Versuch mit der größten Menge zugrunde zu legen. Der für die Stoffmenge von 10000 kg erhaltene Ä10t-Wert ist nach der Formel

Hveta.giff
Ak = A10t.··
335000,252,78

auf den Wert Ak zu korrigieren. Für Hv ist der Brennwert (Reaktionsenthalpie der Verbrennungsreaktion, Wasser flüssig) des Stoffes in (kJ . kg-1) einzusetzen. Der Wärmewirkungsgrad eta.gif ist nach Nummer 2.5.4.10 und der Formfaktor f nach Nummer 2.5.4.11 einzusetzen.

3.6 Liegt Ak unter 60 kg . min-1, so ist der Stoff der Lagergruppe III zuzuordnen.

3.7 Ist Ak größer oder gleich 60 kg . min-1, jedoch kleiner als 140 kg . min-1 so ist der Stoff der Lagergruppe II zuzuordnen.

3.8 Ist Ak größer oder gleich 140 kg . min-1, jedoch kleiner als 300 kg . min-1, so ist der Stoff der Lagergruppe Ib zuzuordnen.

3.9 Ist Ak größer oder gleich 300 kg . min-1, so ist der Stoff der Lagergruppe Ia zuzuordnen.

3.10 Nach Maßgabe der Ergebnisse der Prüfung ordnet die BAM den geprüften Stoff einer der im Anhang zu § 2 der 2. SprengV aufgeführten Lagergruppen zu. Die Zuordnung wird dem Antragsteller mitgeteilt und im Bundesanzeiger bekanntgemacht.