GarVO,SL - GaragenV

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Dritte Verordnung zur Landesbauordnung
(Garagenverordnung - GarVO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1976 (Amtsbl. S. 951)

Geändert durch Artikel 3 Nr. 3 der Verordnung vom 25. August 2008 (Amtsbl. S. 1470) (1)

Inhaltsverzeichnis§§
Abschnitt 1
Begriffe
Begriffe1
Abschnitt 2
Bauvorschriften
Zu- und Abfahrten2
Rampen3
Stellplatz- und Verkehrsflächen4
Lichte Höhe5
Wände und Stützen6
Decken, Dächer und Fußböden7
Brandabschnitte8
Verbindung zwischen Garagengeschossen9
Verbindung der Garagen mit anderen Räumen10
Rettungswege11
Aufenthaltsräume und Abortanlagen12
Beleuchtung und andere elektrischer Anlagen13
Lüftung14
Unzulässigkeit von Zündquellen15
Feuerlöscheinrichtungen16
Feuermeldeeinrichtungen17
Tankstellen in Verbindung mit Garagen18
Arbeitsgruben19
Zusätzliche Bauvorlagen20
Abschnitt 3
Betriebsvorschriften
Verkehrssicherung21
Schutz gegen Vergiftung22
Feuergefährliche Stoffe und Rauchverbot23
Abstellen von Druckgasfahrzeugen24
Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen25
Abschnitt 4
Prüfungen und Schlussvorschriften
Prüfungen26
Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Garagen27
Weitere Anforderungen und Erleichterungen28
Ordnungswidrigkeiten29

(1) Red. Anm.:

Für die Anerkennungen von Sachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach § 26 Abs. 7 s. Artikel 1 § 37 Abs. 4 Nr. 1 der Verordnung über Prüfpersonal und technische Prüfungen nach der Landesbauordnung (PPVO und TPrüfVO) vom 25. August 2008 (Amtsbl. S. 1470).