§ 1 ThürVStVO - Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 qm haben.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 qm haben.