Technische Regeln für Gefahrstoffe - Biologische Grenzwerte
Ausgabe: Dezember 2006 (BArbBl. 12/2006 S. 167) (1)
Zuletzt geändert durch die Bek. vom 8. November 2011 (GMBl S. 1019)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbB1.) bekannt gegeben.
Diese TRGS enthält biologische Grenzwerte nach § 3 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Begriffsbestimmungen und Erläuterungen | 1 |
Anwendung von biologischen Grenzwerten | 2 |
Liste der biologischen Grenzwerte | 3 |
Hinweis: Die TRGS 903 wurde lediglich redaktionell an die Gefahrstoffverordnung angepasst, eine Neufassung ist in Arbeit.)