TRGS 900 - TR Gefahrstoffe 900

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Ausgabe Januar 2006 (BArbBl. 1/2006 S. 41-55, 2/2006 S. 145, GMBl 2010 S. 912)

Zuletzt geändert und ergänzt durch die Bek. vom 7. Dezember 2023 (GMBl 2024 S. 18)

Az.: IIIb 3 - 35125 - 5

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen1
Anwendung von Arbeitsplatzgrenzwerten und Erläuterungen2
Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte3
Verzeichnis der CAS-Nummern4