TRGS 524 - TR Gefahrstoffe 524

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Anlage 7 TRGS 524 - Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen

Anlage 7 zur TRGS 524

Technische Maßnahmen
Vermeiden/Vermindern der Exposition1.Emissionsarme Verfahren anwenden
2.Freigesetzte Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle wirksam erfassen und gefahrlos abführen. (z.B. Absaugen)
3.Ausbreitung von Stäuben begrenzen (z.B. Abdecken, Staub niederschlagen, Einhausen)
4.Belüften, Bewettern
5.Beschäftigte vom Gefahrenbereich räumlich trennen:
a)Automatisierung der Tätigkeiten (Fernbedienung)
b)Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung ausrüsten
6.Geeignete Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialumschlag bereitstellen
Baustelleneinrichtung1.Festlegen von Schwarz-Weiß-Bereichen,
2.Vorhalten spezieller Einrichtungen, z.B. Schwarz-Weiß-Anlage, Einzäunung
3.Sicherheitskennzeichnung anbringen
4.Unbefugten Zutritt vermeiden
5.Absperrung der Arbeitsstätten
6.Zugangskontrolle zur Arbeitsstätte
7.Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen z.B. für Fahrzeuge (Reifenwaschanlage), Geräte und Ausrüstungen (Waschplatz); Stiefelreinigung oder Umsteiger
Brand- und Explosionsschutz1.Explosionsfähige Atmosphäre im Arbeitsbereich vermeiden
2.Freiwerden explosionsfähiger und brennbarer Stoffe begrenzen
3.Be- und Entlüftung
4.Zündquellen vermeiden (z.B.: offenes Feuer, mechanische und elektrische Funken, elektrostatische Aufladungen, Reibungswärme, heiße Oberflächen)
5.Explosionsgeschützte Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen
6.Technische Lüftung einsetzen
7.Überwachen der Explosionsgrenzen und Alarmieren bei Überschreiten der Alarmwerte für Explosionsschutz
8.Ausreichende Schutzabstände einhalten
9.erforderliche Löschmittel und geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen vorhalten
Organisatorische Maßnahmen
Ablauforganisation1.Bauzeitenplan bzw. SiGe-Plan erstellen (an Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz anpassen??) und Baustellenordnung aufstellen
2.Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen
3.Gefährdungsbeurteilung erstellen
4.Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz vorhalten
5.Bestimmen eines Koordinators zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen, wenn bei den Arbeiten mehrere Unternehmen tätig sind.
6.unnötige Tätigkeiten im kontaminierten Bereich vermeiden
7.Anzahl der im kontaminierten Bereich Beschäftigten minimieren
8.Baustelle in Tätigkeiten unterschiedlicher Gefährdung zonieren
9.Alleinarbeit vermeiden
10.Arbeitszeit im Gefahrenbereich begrenzen
11.Beschäftigte regelmäßig unterweisen
12.Qualifizierte Aufsicht gewährleisten
13.Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen
14.Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen
15.Festlegen von Regeln für die Benutzung von Dekontaminationseinrichtungen
Technische Sicherheit gewährleisten16.Dokumentation (z.B. Zugangsprotokolle, Filterbuch)
1.Überwachen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Alarmierung durch geeignete Geräte sicherstellen
2.Instandhaltung sicherstellen
3. Reserveaggregate vorhalten
Notfallorganisation,1.Festlegen allgemeiner Verhaltensregeln für den Gefahrenfall,
Erste Hilfe2.Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen
3.Flucht- und Rettungsplane erstellen
4.Flucht- und Rettungswege freihalten
5.Wirksame Kommunikationseinrichtungen bereithalten (z.B. Telefon, Mobilfunkeinrichtungen)
6.Notrufnummern bekannt geben
7.EinSatz der Feuerwehr und Rettungsdienste absichern
8.Erste Hilfe und ärztliche Versorgung sicherstellen
9.Geeignete Rettungsgeräte vorhalten
10.Rettungsübungen in Kombination mit Brandschutzübungen durchführen
11.Je Arbeitsgruppe einen Ersthelfer mit griffbereiter Erste Hilfe Ausrüstung vorhalten
Messtechnische Überwachung1.Veranlassen der messtechnischen Arbeitsplatzüberwachung,
2.Überwachen der Gefahrstoffkonzentrationen und Alarmieren bei Überschreiten der Luftgrenzwerte
3.Messprogramm aufstellen
4.Fachkunde sicherstellen
Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen1.Beratung
a)bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
b)bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
c)zu Hygienemaßnahmen
2.Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
3.Biomonitoring
Personenbezogene Maßnahmen
Qualifikation1.Unterweisung (arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, regelmäßig)
2.Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten (Angebots- und Pflichtuntersuchung)
3.Beschäftigungsbeschränkung beachten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz)
4.Schulung, Weiterbildung, Fachlehrgänge
Hygiene1.Trink-, Ess-, Schnupf- und Rauchverbot
2.Schwarz-Weiß-Einrichtungen benutzen
3.Händewaschen/Duschen
4.Persönliche Schutzausrüstung benutzen
5.Wäschewechsel
Sachgerechter Einsatz und Umgang1.Eignung der Beschäftigten prüfen
mit Persönlicher Schutzausrüstung2.Sachgerechte Auswahl (Tragekomfort, Haltbarkeit ...)
3.Unterweisung
4.Pausenregelung und Tragzeitbegrenzung einhalten
5.Sachgerechte Wartung, Pflege und Aufbewahrung