TRGS 522 - TR Gefahrstoffe 522

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Anlage 2b TRGS 522 - Freigabebescheinigung nach Raumdesinfektion

Gemäß Anhang I Nummer 4.4.3 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung wurde durch messtechnische Bestimmung

der mittels
|_| Formaldehydkonzentration |_| Prüfröhrchen
und |_| PID
|_| Ammoniakkonzentration |_|

festgestellt, dass nach Lüftung der desinfizierten Räume für Beschäftigte durch das eingesetzte Begasungsmittel keine Gefährdung mehr besteht.

Die dauerhaft sichere Einhaltung des Beurteilungswertes von

|_| 0,3 ppm (0,37 mg/m3) für Formaldehyd ist sichergestellt.
|_| 20 ppm (14 mg/m3) für Ammoniak

Die tatsächlich gemessenen Konzentrationen betragen

für Formaldehyd:mg/m3bzw.ppm
für Ammoniak:mg/m3bzw.ppm

Für eine weitere Nutzung des

|_| Krankentransportfahrzeugsbestehen keine Bedenken.
|_| Krankenzimmers
|_| Stallgebäudes
|_|

Die Freigabe wird erteilt durch

Begasungsleiter/DesinfektionsleiterFirmenstempel:

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Unterschrift

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Ort, Datum: