TRGS 522 - TR Gefahrstoffe 522

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Anlage 1c TRGS 522 - Durchführung schriftlicher Prüfungen bei Sachkundelehrgängen

Die Sachkunde-Prüfung nach Anlage 1a beziehungsweise die Lernerfolgskontrolle nach Anlage 1b sind entsprechend dem nachfolgenden bundesweit vereinbarten Schema in Anwesenheit eines Vertreters der zuständigen Behörde durchzuführen.

1. Sachkunde-Lehrgang nach Anlage 1a

Zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 1a dieser TRGS werden in der schriftlichen Prüfung insgesamt 40 Fragen gestellt, davon 34 im Antwort-Wahl-Verfahren sowie insgesamt sechs offene Fragen mit Freitextantworten. Die Aufteilung der Fragen zu den jeweiligen Themen soll der Gewichtung im Lehrgang entsprechen. Für die Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig.

Antwortoptionen:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren kann es bis zu 4 Antwortmöglichkeiten geben.

Auswertungsmodus:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren gibt es pro Frage einen Punkt, wenn alle Auswahl-Antworten richtig gewählt wurden. Für die Formulierungsfragen gibt es einen Punkt, wenn sie vollständig und richtig beantwortet worden sind. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mehr als 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden, das heißt, wenn mindestens 31 Punkte erreicht sind. Nach der erfolgreichen Prüfung erhält der Teilnehmer ein Sachkunde-Zeugnis.

Zeitvorgabe:

Zur Beantwortung der Prüfungsfragen werden bis zu 80 Min. Zeit gewährt.

Nachprüfung:

Eine mündliche Nachprüfung ist zulässig, wenn in der schriftlichen Prüfung mindestens 50 % der Punktzahl erreicht wurde.

2. Fortbildungslehrgang nach Anlage 1b

Der Lehrgang nach Anlage 1b schließt mit einer Lernerfolgskontrolle. Diese wird in Form einer schriftlichen Prüfung mit insgesamt 14 Fragen gestellt, davon 10 im Antwort-Wahl-Verfahren sowie insgesamt vier offene Fragen mit Freitextantworten. Die Aufteilung der Fragen zu den jeweiligen Themen soll der Gewichtung im Lehrgang entsprechen.

Antwortoptionen:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren kann es bis zu vier Antwortmöglichkeiten geben.

Auswertungsmodus:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren gibt es pro Frage einen Punkt, wenn alle Auswahl-Antworten richtig gewählt wurden. Für die Formulierungsfragen gibt es einen Punkt, wenn sie vollständig und richtig beantwortet worden sind. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mehr als 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden, d. h. wenn mindestens elf Punkte erreicht sind.

Zeitvorgabe:

Zur Beantwortung der Prüfungsfragen werden bis zu 30 Min. Zeit gewährt.

Nachprüfung:

Eine mündliche Nachprüfung ist zulässig, wenn in der schriftliche Prüfung mindestens 50 % der Punktzahl erreicht wurde. Für die Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig. Nach der erfolgreichen Lernerfolgskontrolle erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.