Anhang 1 TRGS 522
Mitgeltende Bestimmungen
Die Sicherheit und der Schutz Beschäftigter bei Raumdesinfektionstätigkeiten mit Formaldehyd ist weitestgehend sichergestellt, wenn neben dieser TRGS die nachfolgend aufgeführten TRGS und gesetzlichen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden:
- a)
Technische Regeln Gefahrstoffe
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 401 Gefährdungen durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
TRGS 500 Schutzmaßnahmen
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
TRGS 600 Substitution
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
- b)
Gesetze und Verordnungen (geltend in der jeweils aktuellen Fassung)
Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV)
Biozid-Zulassungsverordnung (ChemBiozidZulV)
Hinweise auf begleitende Regelungen bei Begasungstätigkeiten
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
BGV A 1 Grundsätze der Prävention (regelt auch betriebliche Erste Hilfe)
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Merkblatt Formaldehyd (ZH 1/296)
BG-Regel "Benutzung von Schutzkleidung" vom April 1994 in der aktualisierten Fassung der DGUV vom Oktober 2007
BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten", DGUV Dezember 2011