TRGS 522 - TR Gefahrstoffe 522

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Anhang 1 TRGS 522

Mitgeltende Bestimmungen

Die Sicherheit und der Schutz Beschäftigter bei Raumdesinfektionstätigkeiten mit Formaldehyd ist weitestgehend sichergestellt, wenn neben dieser TRGS die nachfolgend aufgeführten TRGS und gesetzlichen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden:

  1. a)

    Technische Regeln Gefahrstoffe

    • TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

    • TRGS 401 Gefährdungen durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen

    • TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition

    • TRGS 500 Schutzmaßnahmen

    • TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

    • TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

    • TRGS 600 Substitution

    • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

  2. b)

    Gesetze und Verordnungen (geltend in der jeweils aktuellen Fassung)

Hinweise auf begleitende Regelungen bei Begasungstätigkeiten

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen

BGV A 1 Grundsätze der Prävention (regelt auch betriebliche Erste Hilfe)

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Merkblatt Formaldehyd (ZH 1/296)

BG-Regel "Benutzung von Schutzkleidung" vom April 1994 in der aktualisierten Fassung der DGUV vom Oktober 2007

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten", DGUV Dezember 2011