TRGS 520 - TR Gefahrstoffe 520

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle (TRGS 520)

Ausgabe Januar 2012 (GMBl S. 102)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung3
Errichtung und Ausstattung von Sammelstellen und Zwischenlagern4
Personal5
Schutzmaßnahmen6
Abfallgruppen/Sortiergruppen und ihre Zuordnung bei der LagerungAnlage 1
Weitere RegelungenAnlage 2
Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen AbfällenAnlage 3
Übersicht der Unterschiede der Anforderungen an Einrichtung, Ausstattung bzw. Schutzmaßnahmen nach Art der SammelstellenAnlage 4