TRGS 519 - TR Gefahrstoffe 519

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Anlage 1.7 TRGS 519 - Betriebsanweisung (§ 14 GefStoffV)

(Entfernen von Brandschutzplatten)
- Muster -
Hinweis: Das Muster kann lediglich zur allgemeinen und unverbindlichen Orientierung dienen. Auf den Anwendungsfall bezogen, müssen die tätigkeitsbezogenen Angaben immer im Einzelfall gesehen und festgelegt werden.
Firma:
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Arbeitsplatz:
wechselnde Baustellen
Tätigkeit:
Demontage von Fassadenplatten
Gefahrstoffbezeichnung
Asbest (Weißasbest)
Gefahren für Mensch und Umwelt
Brandschutzplatten gehören zu schwach gebundenen Asbestprodukten. Aufgrund der geringen Bindung des Asbests können von diesen Produkten bereits bei geringer mechanischer Beanspruchung wie z. B. durch Stoß, Reibung und insbesondere beim Brechen hohe Asbestkonzentrationen in die Raumluft abgegeben werden.
Das Einatmen von Asbestfasern kann zu ernsten Gesundheitsschäden wie Asbestose oder Krebserkrankungen führen.
Beim Entfernen der Brandschutzplatten muss deshalb sorgfältig darauf geachtet werden, möglichst wenig Staub freizusetzen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Der Sanierungsbereich darf nur bei ausreichendem Unterdruck und nur über die Personenschleuse mit Schutzanzug und dem festgelegten Atemschutz betreten werden.

  • Beim Verlassen des Sanierungsbereichs ist die Schutzkleidung in der ersten Kammer abzusaugen, auszuziehen. Einwegschutzanzug entsorgen (z.B. Abfallsack).

  • Atemschutzgerät erst nach dem Duschen ablegen und gründlich reinigen.

  • Während der Arbeiten müssen sich mindestens zwei Personen im Schwarzbereich aufhalten.

  • Tragezeitbegrenzung für Atemschutz ist einzuhalten.

  • Platten anfeuchten und möglichst zerstörungsfrei ausbauen; im Schwarzbereich in Foliensäcke verpacken.

  • Verpackten Asbest nur über Materialschleuse (zwei-Kammernschleuse) herausgeben.

  • Vor Übergabe des verpackten Abfalls in Kammer 1, Verpackung absaugen und mit Staubbindemittel besprühen.

  • Von außen aus Kammer 2 übernommene Asbestsäcke im gekennzeichneten Container einlagern.

  • Nach Abschluss der Arbeiten raue Oberflächen absaugen, glatte Oberflächen wie Fensterbretter feucht nachwischen.

  • Abbau der Abschottung erst nach visueller Kontrolle und Freimessung

Verhalten im Gefahrenfall
  • Bei Ausfall der Atemluftzufuhr, bei erschwerter Atmung oder bei Abfall des Unterdrucks Schwarzbereich sofort verlassen. Beschädigte Abschottungen umgehend dem Aufsichtsführenden melden.

  • Bei sonstigen unplanmäßigen Ereignissen immer Aufsichtführenden verständigen.

Erste Hilfe
Ein Ersthelfer steht zur Verfügung.
  • Verletze Personen, die den Schwarzbereich nicht über die Personenschleuse verlassen können, sind über die Materialschleuse heraus zu transportieren.

  • Soweit von außen kommende Helfer den Schwarzbereich betreten müssen, sind sie mit Schutzanzug und FFP3-Maske auszustatten.

Ersthelfer: Herr          /          Frau
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Nächster Arzt/Klinik Tel.: ............. [werden für die Baustelle bekannt gegeben] .................
Notfall Ruf-Nr.: ................................................................................................
Sachgerechte Entsorgung
Alle verpackten Asbestfälle in Container einlagern. Staub aus Staubsaugern keinesfalls umfüllen, sondern gemäß Bedienungsanleitung des Gerätes staubfrei entsorgen. Container geschlossen halten und entsprechend TRGS 519 Anlage 2b kennzeichnen.
Transport und Beseitigung des Abfalls erfolgen durch Entsorgungsfachbetrieb.

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(Ort, Datum)(Verantwortlicher Betriebsleiter)