TRGS 519 - TR Gefahrstoffe 519

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Anlage 3 TRGS 519 - Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest

Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten. Auf Nummer 2.7 Absatz 3 der TRGS 519 wird hingewiesen.

1.Eigenschaften und Gesundheitsgefahren2 LE
  • Das Mineral Asbest

  • Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest

2.Verwendung von Asbest4 LE
  • Asbestprodukte und ihre Verwendung (mit Demonstration)

  • Erkennen von Asbest- einschl. Asbestzementprodukten

  • Entnahme und Analysieren von Materialproben

  • Bewertung von Asbest in Gebäuden - Asbestrichtlinien der Länder -

3.Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest5 LE
4.Personelle Anforderungen1 LE
  • Verantwortliche Person

  • Aufsichtführender

  • Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519

  • Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung

  • betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation

5.Sicherheitstechnische Maßnahmen
5.1Vorbereitende Maßnahmen5 LE
  • Gefährdungsbeurteilung

  • Aufstellen des Arbeitsplanes

  • Betriebsanweisung, Unterweisung

  • arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Anzeigen und Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaften

  • Brandschutz

  • Erste Hilfe

  • Verhalten bei Störungen

5.2Persönliche Schutzausrüstung2 LE
  • Atemschutz *)

  • Schutzkleidung *)

  • Fußschutz

  • Kopfschutz

5.3Baustelleneinrichtung2 LE
  • Absperrung der Baustelle

  • Sozial- und Sanitärräume

  • Lagerplatz

  • Abschottung zu den Nachbarräumen *)

  • Schleusenanlagen *)

  • Raumluftfilteranlagen *)

  • Netzersatzanlagen (Strom, Wasser, Abwasser)

  • sonstige technische Einrichtungen, z. B. Gerüste

5.4Arbeitsgeräte1 LE
  • Hochleistungsvakuumsauggeräte *)

  • Industriestaubsauger *)

  • Niederdruckspritzgeräte *)

  • sonstige Arbeitsgeräte

  • Prüfung und Wartung von Arbeitsgeräten

5.5Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen1 LE
  • Unterdruckhaltung

  • Luftführung im Arbeitsbereich

  • Luftrückführung

5.6Betrieb von Schleusen1 LE
5.7Arbeitsweisen3 LE
  • beim Entfernen *)

  • beim Beschichten *)

  • bei räumlicher Trennung

  • bei Instandhaltungsarbeiten

5.8Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen3 LE
  • Bereitstellung zum Transport (Verpacken)

  • Transport

  • Ablagerung/Deponierung und sonstige Beseitigungsverfahren

6.Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe2 LE
  • Reinigung

  • Restfaserbindung

  • Luftwechsel

  • Kontrollmessung

für diese Tätigkeiten ist eine praktische Vorführung vorzusehen

32 LE
7.Prüfung
Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über das Prüfungsergebnis ist eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen ist. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber eine Bescheinigung zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht.

Lehrgangsdauer: mindestens 32 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten mit anschließender Prüfung (2 LE), verteilt auf mindestens 4 Werktage.

Teilnehmerzahl: bis ca. 20 Personen.

Lehrkräfte: fachkundige Personen. Die Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest (Nummer 3 des Lehrgangskonzeptes) sollten von einem Vertreter der Behörde oder der Berufsgenossenschaft unterrichtet werden.