TRGS 512 - TR Gefahrstoffe 512

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Anlage 3a TRGS 512 - Notfallinformationskarte

Anlage 3a zu TRGS 512

Notfallinformationskarte

(gemäß Nummer 5.4.2 Absatz 4 Nr. 2)

Diese Notfallinformationskarte soll beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die mögli-. &erweise mit einer Aufnahme des giftigen Begasungsmittels in Verbindung zu bringen sind, einen behandelnden Arzt schnellstmöglich mit den für eine klinische Behandlung erforderlichen Grundinformationen zu versorgen. Diese Informationen sind vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Begasungsmittels zur Verfügung zu stellen. Die Informationskarte ist beim Begasungsleiter und dem Auftraggeber einer Begasung für den Notfall bereit zu halten. Dies gilt gemäß Nummer 5.4 als vorsorgliche Maßnahme für Beschäftigte und gemäß Nummer 5.5 für Notfälle mit unbeteiligten Personen.

1.Bezeichnung des eingesetzten Begasungsmittels (auch Synonyme)
...................................................
2.Art der möglichen Aufnahme
|__|durch Einatmung, inhalativ
|__|über die intakte Haut
|__|Schleimhäute (Augen, Wunden)
|__|Verschlucken
3.Beschreibung möglicher Krankheitssymptome bei Vergiftungen
|__|durch Einatmung, inhalativ
|__|über die intakte Haut
|__|Schleimhäute (Augen, Wunden)
|__|Verschlucken
4.Klinische Behandlung der Vergiftungssymptome nach
|__|inhalativer Intoxikation
|__|dermaler Intoxikation
|__|Aufnahme über Schleimhäute (Augen, Wunden)
|__|Verschlucken
5.Weitere Auskünfte erteilen:
5.1Hersteller/Telefonnummer
5.2Begasungsleiter/Telefonnummer: