Anlage 1b TRGS 512 - Sachkunde Fortbildungsseminar
Anlage 1b zu TRGS 512
Fortbildungslehrgang für Begasungssachkundige
Voraussetzung: Atemschutztauglichkeit
Ziel des Lehrgangs:
Ziel des Lehrgangs ist es, die im Grundlehrgang nach Anlage la vermittelten Kenntnissen aufzufrischen und den Stand der Entwicklungen in der Begasungstechnik zu vermitteln. Methodisch sollen der Dialog und der Erfahrungsaustausch sowie praxisnahe Übungen im Vordergrund stehen.
1. Wiederholung und Vertiefung anwendungsbezogener Eigenschaften und der Wirkungsweise von Begasungsmitteln
Wiederholung von Grundbegriffen wie ppm, Siedepunkt, Löslichkeit, spez. Gewicht, Explosionsgrenze, Zündtemperatur etc.
Wiederholung physikalischer und chemischer Eigenschaften der Begasungsmittel, Durchdringungsfähigkeit, Wirkung auf Waren und Materialien etc.
Vertiefende Informationen zu Grundlagen des Vorratsschutzes
biologischen Wirksamkeit auf Zielorganismen, Bedeutung des ct-Produktes (Konzentration - Einwirkzeit)
toxische Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt; Grenzwerte wie AGW, LD50 (Dosis letalis) u.a.m.
2. Vertiefung der Vorschriftenkenntnisse, Insbesondere Besprechung von Neuerungen In den Rechtsgebieten
Zulassungsrecht incl. Zulassungspflicht für Begasungsmittel
Lebensmittelrecht
Umweltrecht
Transportrechtliche Belange
Arbeitsschutz inklusive Atemschutz und Schutzkleidung
Erlaubnis, Befähigungsschein, Sachkunde, Fachkunde, Mitteilungspflicht
TRGS 512 Begasung
Weitere Rechtsgebiete, z.B. strafrechtliche Bestimmungen
3. Begasungstechnik
3.1 Überprüfungen vor Einbringung des Begasungsmittels
bauliche und Materialbezogene Aspekte, Räumung baulich verbundener Gebäude, Abdichtverfahren und Dichtheitsprüfung, Kennzeichnung, Abgrenzung von Gefahrenbereichen und sonstige sicherheitstechnische Maßnahmen
3.2 Einbringen der Begasungsmittel
Gebräuchliche und neue Verfahren mit den verschiedenen Begasungsmitteln
Diskussion zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verfahren
Praxiserfahrungen zu Fehlern und ihrer Vermeidung
3.3 Überwachung des Begasungsobjektes
unter besonderer Berücksichtigung von Gaskonzentrationsmessungen mit verschiedenen Messverfahren
3.4 Lüftung begaster Objekte
unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung
3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)
3.6 Freigabe begaster Objekte
3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)
4. Gefährdungsbeurteilung
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
Zu berücksichtigende Gefährdungsfaktoren bei Begasungen
Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter und Dritter bei Begasungstätigkeiten
5. Wiederholung der Erste Hilfe - Anwendungen
Vergiftungssymptome, Antidot
Erste-Hilfe bei Vergiftungsfällen
Erste Hilfe durch Laien, durch Arzt, Giftinformationszentren
Geräte, Medikamente, organisatorische Maßnahmen (Transportwege, Telefon) etc.
6. Besprechung von Unfällen bei Begasungen
7.Abschlussdiskussion und Erörterung noch offener Fragen
8. Prüfung: siehe dazu Anlage 1d Nummer 2
Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl
Lehrgangsdauer für ein Begasungsmittel: 3 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 21 Lehrstunden á 45 Minuten
Lehrgangsdauer für zwei Begasungsmittel: 4 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 28 Lehrstunden á 45 Minuten
Lehrgangsdauer für drei Begasungsmittel: 5 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 35 Lehrstunden á 45 Minuten
Die verkürzte Lehrgangsdauer für zwei bzw. drei Begasungsmittel kommt nur dann zum Tragen, wenn der gesamte Fortbildungslehrgang innerhalb einer zusammenhängenden Veranstaltung absolviert wird.
Bei Beschränkung auf einzelne Anwendungsgebiete kann die Lehrgangsdauer entsprechend verkürzt werden.
Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.
Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsarzt mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin (§ 15 Abs. 3 GefStoffV), Behördenvertreter