TRGS 512 - TR Gefahrstoffe 512

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Technische Regeln für Gefahrstoffe Begasungen

Ausgabe Januar 2007 (GMBl S. 206)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 26. September 2012 (GMBl S. 875)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und der Entwicklung entsprechend von ihm angepasst.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen2
Verwendungsbeschränkungen und Ausnahmen3
Erlaubnis, Befähigungsschein, Sachkunde4
Gefährdungsbeurteilung5
Aufbewahrung und Lagerung von Begasungsmitteln6
Mitteilung an bzw. Unterrichtung der zuständigen Behörde7
Kennzeichnung begaster Transporteinheiten und Räume8
Entsorgung von Begasungsmittelrückständen9
Freigabe10
Begasungsniederschrift11
Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel12
Zusätzlich erläuternde Hinweise13
Mitgeltende Bestimmungen.14
Hinweise auf begleitende Regelungen bei Begasungen15
Sachkunde GrundseminarAnlage 1a
Sachkunde FortbildungsseminarAnlage 1b
Verkürzte Sachkunde für TransporteinheitenAnlage 1c
Theoretische SachkundeprüfungAnlage 1d
Zeugnismuster für EignungsuntersuchungAnlage 1e
Sicherheits-Checkliste für BegasungstechnikerAnlage 2a
Sicherheits-Checkliste bauliche Eigenschaften BegasungsobjektAnlage 2b
NotfallinformationskarteAnlage 3a
Mitteilung an die zuständige BehördeAnlage 3b
Freigabebescheinigung nach BegasungenAnlage 3c
Freigabebescheinigung für begaste ContainerAnlage 3d

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst,