TRGS 511 - TR Gefahrstoffe 511

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 TRGS 511 - Kennzeichnung beim Umgang

(1) Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen nach TRGS 511 sind mit der Aufschrift "Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung" und der Bezeichnung "Ammoniumnitrat" oder "Düngemittel mit Ammoniumnitrat" und der Gruppe nach Nummer 2 Abs. 1 sowie der Untergruppe nach Anlage 3 der TRGS 511 zu kennzeichnen.

(2) Bei unverpackten Zubereitungen muß die Kennzeichnung nach Absatz 1 am Ort der Lagerung sichtbar angebracht werden.