Anlage 3 TRGS 507 - Lehrgang zum Erwerb der Kenntnisse
Anlage 3 zu TRGS 507
nach Nummer 4.1 Abs. 3 der TRGS 507 für die Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern.
Lehrinhalte
1 Vorschriften und Regelungen
Hafensicherheitsverordnung/Landesgefahrgutverordnung Hafen,
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
Unfallverhütungsvorschriften,
BG-Regel "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (BGR 117-1),
BG-Information "Arbeiten in engen Räumen" (BGI 534).
2 Chemische und physikalische Grundlagen
Grundbegriffe,
Sicherheitsdatenblatt.
3 Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsermittlung,
Freimessen,
Bewertung der Gefährdungen.
4 Organisatorische Schutzmaßnahmen
Unterweisung,
Aufsichtführender,
Sicherungsposten,
Erlaubnisschein/Betriebsanweisungen,
Vergabe von Arbeiten,
Koordinierung der Arbeiten.
5 Technische Schutzmaßnahmen
Technische Lüftung/Berechnung des Mindestluftvolumenstromes,
Zündschutz,
Zugangsöffnungen und Zugangsverfahren.
6 Freimessen
Messverfahren und Messgeräte,
Messtechnische Überwachung der Arbeiten.
7 Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz,
Schutzkleidung.
8 Hygienische Schutzmaßnahmen
9 Notfall- und Rettungsmaßnahmen
Rettungsgeräte,
Feuerlöscheinrichtungen.
10 Übung
Praktische Übungen: Messverfahren/Be- und Entlüftung enger Räumen/Rettung von Personen aus engen Räumen
11 Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich abzulegen. Als Ergebnis wird nur Bestanden oder Nichtbestanden festgestellt. Bestanden hat, wer mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht.
Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Lehrgangsteilnehmer ein Zeugnis auszustellen, aus dem die vermittelten Kenntnisse hervorgehen.
Die Prüfungsunterlagen sind vom Ausbildungsträger fünf Jahre aufzubewahren.
Lehrgangsdauer: | mindestens 28 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten zuzüglich der Prüfung. |
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Teilnehmerzahl: | ca. 21 Personen |
Lehrkräfte: | Personen mit umfassenden Fachkenntnissen |