TRGS 430 - TR Gefahrstoffe 430

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 TRGS 430 - Anwendungsbereich

(1) Diese TRGS beschreibt die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze, an denen Isocyanate auftreten. Sie stellt auch ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Exposition vor. Sie ist bei Tätigkeiten mit Isocyanaten anzuwenden. Dies sind in der Regel Tätigkeiten zur Herstellung und Anwendung von Polyurethanen (PU, PUR).

(2) Da es Arbeitsplatzgrenzwerte nur für monomere Isocyanate gibt (1), aber bei Anwendungen auch polymere Isocyanate in der Atemluft vorliegen können, werden in dieser TRGS Verfahren zur Bewertung einer möglichen Gefährdung durch die gesamte Isocyanatexposition beschrieben.

(3) Neben der in dieser TRGS beschriebenen Isocyanatexposition muss der Arbeitgeber Gefährdungen durch weitere Gefahrstoffe wie z. B. Polyole, Katalysatoren, Treib- und Lösemittel berücksichtigen (2).

(1) Amtl. Anm.:

Siehe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".

(2) Amtl. Anm.:

Siehe TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen". Weitere Praxishinweise sind in der BG-Information "Polyurethanherstellung und Verarbeitung/Isocyanate" (BGI 524) und der BG/BIA-Empfehlung "Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder" (BGI 790-15) enthalten. Anlagen zur Verarbeitung von Isocyanaten können je nach Verarbeitungsmenge auch unter die Störfallverordnung (12. BImSchV) fallen.