TRGS 201 - TR Gefahrstoffe 201

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 2017 (GMBl. S. 218) (1)

Geändert und ergänzt durch die Bek. vom 19. Januar 2018 (GMBl S. 234)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Hinweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen3
Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen4
Informationsquellen zur Einstufung von Stoffen und GemischenAnhang 1
Vereinfachte Einstufung bei InformationsdefizitenAnhang 2
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach den DurchflussstoffenAnhang 3
Erläuterung zur Methode von YOUNG et al. zur Bestimmung der alkalischen bzw. sauren ReserveAnhang 4

- Bek. d. BMAS v. 2.2.2017 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

  • Neufassung der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

Die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Ausgabe Februar 2017 ersetzt die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", GMBl 2011, S. 855 [Nr. 42/43] (v. 24.11.2011).