TRGS 001 - TR Gefahrstoffe 001

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Technische Regeln für Gefahrstoffe - Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffveordnung - Allgemeines - Aufbau - Übersicht - Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Ausgabe Dezember 2006 (BArbBl. 12/2006 S. 149)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Das Technische Regelwerk im Rahmen der Gefahrstoffverordnung1
Aufbau des Technischen Regelwerks2
Übersicht über die gültigen Technischen Regeln (TRGS)3
Beachtung von TRGS4
Beachtung von Beschlüssen5
Anordnungen im Einzelfall6