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Technische Regeln für Gashochdruckleitungen

Ausrüstung (TRGL 181)

Ausgabe Januar 1978 (ArbSch 7/1977 S. 164)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. April 1985 (BArbBl. 4/1985 S.82)

Geltungsbereich

Diese TRGL gilt für die Ausrüstung von Gashochdruckleitungen mit den für die Sicherheit notwendigen Einrichtung Einrichtungen des kathodischen Korrosionsschutzes sind in TRGL 141 behandelt.

Für die spezifischen Anforderungen hinsichtlich der Ausrüstung von Stationen gelten die entsprechenden TRGL Reihe 200.

InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Betriebsstelle2
Einrichtungen zum Verhindern unzulässiger Drücke und Temperaturen 3
Einrichtungen zum Messen und Registrieren von Drücken und Temperaturen4
Einrichtungen zum Feststellen von Verlusten5
Einrichtungen zum Begrenzen von Verlusten6
Einrichtungen zum Schutz vor gefährlichen Gasansammlungen7
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel8
Fernwirkanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen9
Blitzschutz- und Erdungsanlagen 10
Ersatzstromversorgung11
Einrichtungen zum Feststellen von Verlusten Anlage 1