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Technische Regeln für Gashochdruckleitungen

Rohrleitungsteile, Werkstoffe, Herstellung, Prüfung (TRGL 132)

Ausgabe Juni 1977 (ArbSch. 11/77 S. 329)

Geändert duch die Bekanntmachung vom 1.August 1981 (BArbBl. 7-8/1981 S.96)

Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für Rohrleitungsteile, wie Formstücke (z.B. Abzweigstücke, Reduzierstücke, Rohrbogen), Längenausgleicher, Molchschleusen, gewölbte Böden und Armaturen zum Bau von Gashochdruckleitungen.
Für die spezifischen Anforderungen an Rohrleitungsteile in Stationen gelten die TRGL der Reihe 200.

InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeine Anforderungen 1
Werkstoffe2
Herstellung3
Kennzeichnung4
Prüfung5
Nachweis der Güteeigenschaften6