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Technische Regeln Druckgase

Umsetzung der EG-Einzelrichtlinien
Nahtlose Gasflaschen aus unlegiertem Aluminium und Aluminiumlegierungen (TRG 802)

Ausgabe Juni 1986 (BArbBl. 6/1986 S. 52)

Vorbemerkung

Durch diese TRG werden die Anhänge I bis IV der "Richtlinie des Rates vom 17. September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über nahtlose Gasflaschen aus unlegiertem Aluminium und Aluminiumlegierungen" 84/526/EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 300 S. 20) in die Technischen Regeln Druckgase überführt, d. h. insoweit umgesetzt. Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Flaschen mit einem Rauminhalt von mindestens 0,5 Liter bis höchstens 150 Liter. Sie gilt nicht für Flaschen, die aus einer Aluminiumlegierung bestehen, deren minimale garantierte Zugfestigkeit höher ist als 500 N/mm2, und für Flaschen, bei denen das Verschließen des Bodens mit Zusatzwerkstoffen erfolgt.

Diese Richtlinie beruht auf dem Prinzip der optionalen Harmonisierung. Deshalb kann diese TRG unabhängig von den anderen für Gasflaschen geltenden TRG angewandt werden.

Die Umsetzung des verfügenden Teils der EG-Einzelrichtlinie in deutsches Recht geschieht durch die z. Zt. vorbereitete Novellierung der Druckbehälterverordnung.

Inhaltsübersicht
Anhang 1
KorrosionsprüfungenAnhang 2
EWG-BauartzulassungsbescheinigungAnhang 3
EWG-PrüfbescheinigungAnhang 4