Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Technische Regeln Druckgase

Umsetzung der EG-Einzelrichtlinien
Nahtlose Gasflaschen aus Stahl (TRG 801)

Ausgabe Juni 1986 (BArbBl. 6/1986 S. 46)

Vorbemerkung

Durch diese TRG werden die Anhänge I bis V der "Richtlinie des Rates vom 17. September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über nahtlose Gasflaschen aus Stahl " 84/525/EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 300 S. 1) in die Technischen Regeln Druckgase überführt. d. h. insoweit umgesetzt. Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Flaschen mit einem Rauminhalt von mindestens 0,5 Liter bis höchstens 150 Liter, unabhängig von der Anzahl der Flaschenhälse (einer oder zwei). Sie gilt jedoch nicht für Flaschen aus austenitischen Stählen sowie Flaschen, bei denen das Verschließen des Bodens mit Zusatzwerkstoffen erfolgt.

Diese Richtlinie beruht auf dem Prinzip der optionellen Harmonisierung. Deshalb kann diese TRG unabhängig von den anderen für Gasflaschen geltenden TRG angewandt werden.

Die Umsetzung des verfügenden Teils der EG-Einzelrichtlinie in deutsches Recht geschieht durch die z.Zt. Vorbereitete Novellierung der Druckbehälterverordnung.

Inhaltsübersicht
Anhang 1
Bild 1: Zeichen und AufschriftenAnhang 2
Bild 2: Darstellung des FaltversuchsAnhang 3
EWG-BauartzulassungsbescheinigungAnhang 4
EWG-PrüfbescheinigungAnhang 5