TRBA 220 - TR Biologische Arbeitsstoffe 220

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (TRBA 220)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2010 (GMBl S. 1402, 1405)

- Bek. d. BMAS vom 6.12.2010 - IIIb 3-34504-7 -

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung, wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Die vorliegende Technische Regel "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" schreibt die Technische Regel "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" (Ausgabe April 2002) fort und wurde unter Federführung der Fachgruppe "Entsorgung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003, S. 48) erarbeitet.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Anwendungsbereich1
Allgemeines2
Begriffsbestimmungen3
Gefährdungsbeurteilung4
Allgemeines4.1
Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe4.2
Tätigkeiten in abwassertechnischen Anlagen4.3
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung4.4
Schutzmaßnahmen5
Allgemeine Grundsätze5.1
Bauliche und technische Maßnahmen5.2
Organisatorische Maßnahmen5.3
Hygienische Maßnahmen5.4
Persönliche Schutzausrüstungen5.5
Arbeitsmedizinische Prävention6
Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung6.1
Arbeitsmedizinische Beratung6.2
Arbeitsmedizinische Vorsorge6.3
Anhang7
Mögliche Krankheitserreger im AbwasserAnhang 1
Tabellarische Übersichten über mögliche Krankheitserreger im AbwasserAnhang 2
LiteraturAnhang 3

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.