TRB 505 - TR Druckbehälter 505

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Anlage 4 TRB 505

(1)

Muster (Nicht ausgerüstete Behälter)
Firmenbezeichnung
Herstellerbescheinigung
über die Übereinstimmung des Druckbehälters mit dem geprüften Baumuster und über die Druckprüfung nach § 9 Abs. 5 DruckbehV

Der Druckbehälter mit den nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild

Hersteller/Lieferer:
Herstellerzeichen:          Herstell-Nr.:         Herstelljahr    
-Raum-Raum-Raum
Zulässiger
Betriebsüberdruck bar
Inhalt l
Zulässige
Betriebstemperatur °C
Baumusterkennzeichen ZU

nach Zeichnung Nr.                      Datum:

für den Verwendungszweck:

stimmt mit dem geprüften Baumuster bzw. mit der entsprechenden Größe und Ausführung der geprüften Baureihe überein.

Für die in Zeichnung Nr. angeführten Werkstoffe liegen Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen vor, soweit diese nicht beigefügt sind (1))

Die Druckprüfung wurde am       wie folgt durchgeführt:

-Raum-Raum-Raum
Prüfdruck bar
Druckprüfmittel

Bei der Druckprüfung war der Druckbehälter dicht. Er zeigte keine sicherheitstechnisch bedenklichen Verformungen.

Prüfzeichen:

Bemerkungen für den Betreiber:

Die Ausrüstung wurde nicht geprüft.
Die Abnahmeprüfung/Prüfung der Aufstellung (1)) (§ 9 Abs. 1 und Abs. 5, Satz 2 DruckbehV) durch den Sachverständigen/Sachkundigen (1)) ist noch erforderlich.

Der Druckbehälter unterliegt nach § 10 Abs. 1 und 2 bzw. § 12 DruckbehV wiederkehrenden Prüfungen.

Anlagen:

  • Abdruck der registrierten Baumusterprüfbescheinigung

  • Zeichnung(en)

  • Bescheinigung(en) über Werkstoffprüfungen (1))

Ort/Datum

Hersteller
Stempel/Unterschrift

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!