RAB 32 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 32

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Abschnitt 3 RAB 32 - Begriffsbestimmungen und Beispiele

Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:

  • Bauliche Anlage,
  • Planung der Ausführung eines Bauvorhabens,
  • Zusammenstellen einer Unterlage und
  • Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:

  • der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung" und der "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung.

  1. a)

    Beispiele für Wartungsarbeiten:

    • Reinigen von Abflüssen,

    • Reinigungsarbeiten an Gebäudefassaden, Glasflächen und Fenstern,

    • Arbeiten an haustechnischen Anlagen,

    • Schornsteinfegerarbeiten,

    • Arbeiten an Aufzugsanlagen.

  2. b)

    Beispiele für Inspektionsarbeiten:

    • Kontrolle von Regenwasserabläufen,

    • Prüfung von haustechnischen Anlagen,

    • Zustandsfeststellung von Dachflächen.

  3. c)

    Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:

    • Erneuerung von Dacheinläufen,

    • Putzarbeiten an der Fassade,

    • vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung,

    • Austausch von Fenstern,

    • Beschichtungsarbeiten.

  • der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.

Beispiele für betriebliche Erhaltung:

  1. a)

    Kontrolle

    • Hauptprüfung nach "DIN 1076 Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken",

    • Inspektion von Pumpwerken,

    • Inspektion von Tunnelbetriebseinrichtungen,

    • Inspektion von elektrotechnischen Anlagen.

  2. b)

    Wartung

    • Wartungsarbeiten an Verkehrsbeeinflussungs- und Lichtsignalanlagen,

    • Reinigung von Fahrbahnübergängen, Entwässerungseinrichtungen, Sichtflächen etc.,

    • Austausch von Verschleißteilen (z.B. Lampen).

Beispiele für bauliche Erhaltung:

  1. a)

    Instandhaltung

    • Beseitigung kleinerer Betonschäden an Brücken,

    • kleinflächige Ausbesserung von Beschichtungen.

  2. b)

    Instandsetzung

    • Verpressen von Rissen,

    • Ausbesserung von Mauerwerk (Fugen, Steine).

  3. c)

    Erneuerung

    • Auswechseln/Erneuern abgängiger Teile (Lager, Fahrbahnübergänge, Kappen, Geländer),

    • Auswechseln der betriebstechnischen Ausrüstung von Tunneln.