RAB 32 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 32

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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Unterlagen für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) (RAB 32)

Stand: Juni 2003 (BArbBl. 6/2003 S. 51)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBI.) bekannt gegeben.

Diese RAB 32 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkungen1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen und Beispiele3
Anforderungen4
Allgemeines4.1
Inhalt4.2
Erforderliche Angaben4.2.1
Weitere Angaben4.2.2
Form4.3
BeispieleAnlage A