ASR 48/1,2 - Arbeitsstätten-RL 48/1,2

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Abschnitt 6 ASR 48/1,2 - Zahl und Abmessungen

6.1 Die Zahl der erforderlichen Toilettenbecken, Bedürfnisstände und Handwaschbecken in Toilettenräumen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle (s. auch DIN 18228 Bl. 2).

BeschäftigtenzahlZahl der ToilettenbeckenZahl der BedürfnisständeZahl der Handwaschbecken
bis 25221
bis 50331
bis 75441
bis 100552
bis 130662
bis 160772
bis 190882
bis 220993
bis 25010103

6.2 Die Größe einer Toilettenzelle (s. Nr. 1.1 und 1.2) beträgt mindestens 0,85 X 1,25 m bei auswärts gehender Tür und 0,85 x 1,50 m bei einwärts gehender Tür. Der Abstand von Mitte Bedürfnisstand bis Mitte Bedürfnisstand muss mindestens 0,60 m betragen.

6.3 Die Mindesthöhe der Trennwände und Türen von Toilettenzellen in Toilettenräumen darf nicht weniger als 1,90 m vom Fußboden aus betragen. Bei unvollständig abgetrennten Toilettenzellen darf zwischen Fußboden und Unterkante der Trennwände oder Türen ein Abstand von 0,15 m nicht überschritten werden.