Abschnitt 2 ASR 48/1,2 - Ermittlung der Arbeitnehmerzahl
Die Zahl der Arbeitnehmer, ab der Toilettenräume nach § 48 Abs. 2 ArbStättV zur Verfügung zu stellen sind, ergibt sich aus der in zwei zusammenhängenden Wochen durchschnittlich auf der Baustelle anwesenden Arbeitnehmer. Bei Mehrschichtbetrieb bezieht sich die Zahl auf den Durchschnitt der stärksten Schicht.