ASR 48/1,2 - Arbeitsstätten-RL 48/1,2

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Abschnitt 1 ASR 48/1,2 - Begriffe

1.1 Toiletten i. S. von § 48 Abs. 1 ArbStättV sind Toilettenzellen im Freien.

1.2 Toilettenräume i. S. von § 48 Abs. 2 Satz 1 ArbStättV sind Räume in Baracken oder vorhandenen Gebäuden sowie in Baustellenwagen, absetzbaren Baustellenwagen, Containern oder anderen Raumzellen, in denen mindestens ein Bedürfnisstand enthalten ist oder in denen mindestens eine Toilettenzelle abgetrennt ist.

1.3 Bedürfnisstände sind Becken, Wände, Rinnen oder Stände (1).

Für die einzelnen Einrichtungsgegenstände werden im DIN-Normenwerk teilweise unterschiedliche Begriffe verwendet, s. z.B. DIN 1390 Teil 1 "Urinale aus Sanitär-Porzellan," Ausgabe November 1975