ASR 47/1-3,5 - Arbeitsstätten-RL 47/1-3,5

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Waschräume auf Baustellen (ASR 47/1-3,5)
Zu § 47 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung (1)

Ausgabe Oktober 1977 (ArbSch. 11/1977 S. 334)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Ermittlung der Arbeitnehmerzahl2
Wärmedämmung, Fußböden, Wände3
Lüftung4
Fenster5
Windfang6
Ausstattung7
Gemeinschaftsunterkünfte mit Waschräumen8

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.