ASR 41/3 - Arbeitsstätten-RL 41/3

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien (ASR 41/3)
Zu § 41 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung *(1)

Vom 1. Oktober 1993 (BArbBl. 11/1993 S. 40)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Allgemeines2
Messung3
Tabelle der Nennbeleuchtungsstärken4

Diese ASR stützt sich auf die Norm DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht" Teil 1. "Begriffe und allgemeine Anforderungen". Ausgabe Juni 1990, und Teil 2 "Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien", Ausgabe September 1990

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.