ASR 39/1,3 - Arbeitsstätten-RL 39/1,3

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Abschnitt 1 ASR 39/1,3 - Begriffe (1)

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Mittel zur Ersten Hilfe (Erste-Hilfe-Material) sind Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinische Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Ersten Hilfe dienen. (1)
Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, wie Notduschen, Löschdecken, Rettungsringe, Rettungsleinen, Sprungtücher, Schneidgeräte, Atemgeräte, Meldeeinrichtungen und Rettungstransportmittel.

Medizinische Geräte und Arzneimittel sind nur auf Entscheidung des Betriebsarztes hin vorzuhalten.