ASR 38/2 - Arbeitsstätten-RL 38/2

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Abschnitt 2 ASR 38/2 - Anforderungen an Sanitatsräume und vergleichbare Einrichtungen (1)

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

2.1 Lage

Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen sollen im Erdgeschoss liegen, damit sie mit einer Krankentrage und von Krankenkraftwagen (KTW und RTW) leicht erreicht werden können.

Sanitätscontainer sind ebenerdig aufzustellen.

2.2 Kennzeichnung

Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen müssen durch das weiße Kreuz auf grünem Grund mit weißer Umrandung gekennzeichnet sein. 1)

Zugänge von Sanitätsräumen müssen durch einen weißen waagerechten Pfeil auf rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung gekennzeichnet sein.1)

2.3 Bauliche Gestaltung

Zur Aufnahme der erforderlichen Einrichtung und Ausstattung müssen für

  • Sanitätsräume Räume mit einer Grundfläche von mindestens 20 qm und einer lichten Höhe von 2,5 m zur Verfügung stehen.
  • Sanitätscontainer Räume mit einer Grundfläche von mindestens 5,35 x 2,35 m und einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m zur Verfügung stehen.

Die im Bild 1 und 2 angegebenen Maße sind Mindestmaße. Die bildliche Darstellung und Anwendung der Einrichtungsgegenstände und der Ausstattung gilt als Beispiel.

2.4 Zugänge

Zugänge zu Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen dürfen höchstens 3 Stufen haben. Bei Neubauten sind Höhenunterschiede in den Zugängen stufenlos, max. Steigung: 1:8-12,5 anzulegen.

2.5 Transportwege

Die verletzte Person muss vor Regen und Schneefall geschützt vom Sanitätsraum zum Rettungswagen transportiert werden können (z.B. Vordach).

2.6 Eingänge

Eingänge zu Sanitätsräumen sollen eine lichte Weite von mindestens 1,2 m und eine Höhe von mindestens 2,0 m haben.

Eingänge zu Sanitätscontainern oder anderen vergleichbaren Einrichtungen sollen eine lichte Weite von mindestens 0,8 m und eine Höhe von mindestens 2,0 m haben.

Eingangstüren müssen dicht schließen und feststellbar sein.

2.7 Fußböden, Wände und Decken

Fußböden, Wände und Decken von Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Der Fußbodenbelag muss aus undurchlässigen, verschleißfesten und rutschhemmenden Werkstoffen bestehen. Der Belag muss an den Kanten hochgezogen sein. (Als Wandbelag sind z.B. Fliesen oder abwaschbare glatte Anstriche geeignet.) Raumdecken sollen wischfesten Anstrich haben.

2.8 Wärmeisolierung

Bei Sanitätscontainern und anderen vergleichbaren Einrichtungen dürfen folgende Wärmedurchgangszahlen nicht überschritten werden:

Decken und FußbodenK = 0,6
WändeK = 1,0

2.9 Einrichtungen

In Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen müssen mindestens folgende Einrichtungen installiert sein:

  • ein Waschbecken mit Spiegel und Konsole sowie Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, fließendes Kalt- und Warmwasser (bis 60 Grad Celsius ) aus einer Mischbatterie,
  • mindestens 3 Steckdosen an geeigneter Stelle,
  • eine trag- und aufladbare Notleuchte mit Aufladeeinrichtung,
  • ein Telefon, über das sowohl inner- als auch außerbetriebliche Stellen erreichbar sein müssen.

In Sanitätsräumen und vergleichbaren Einrichtungen oder in unmittelbarer Nähe muss eine Dusche mit beweglicher Brause vorhanden sein. Eine Toilette muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.

2.10 Ausstattung

Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen sind wie folgt auszustatten:

Inventar
SanitätsraumSanitätscontainer
SchreibtischSchreibgelegenheit (z.B. Stehpult, Klappbrett, kleiner Schreibtisch)
Schreibtischstuhl
Schreibmaschine
Papierkorb
Aushang der "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" mit den dort geforderten Angaben
Verbandbuch oder -kartei
Krankentrage DIN 13025
fahrbares Gestell für Krankentragen DIN 13034 oder DIN 13046
Liege, Kopf- und Fußende verstellbar
Verbandtisch mit Unterschrank kombiniert, fahrbar
Stuhl mit Kopfstütze, abwaschbar
Stühle (Metallrahmen, abwaschbar)Klappsitze
Arzthocker
Infusionsständer oder Deckenhalter für Infusion auf Schiene verstellbar
verschließbare Schränke, die für die getrennte und übersichtliche Aufbewahrung von Verbandstoffen, Medikamenten, Geräten und Instrumenten zu unterteilen sind
Abwerfbehälter mit Plastikbeuteleinsatz und Deckel
Kleiderhaken
Wandschirme
Rettungstransportmittel und Erste-Hilfe-Material
SanitätsraumSanitätscontainer
Schleifkorb DIN 23400
Krankentrage DIN 13025
Vakuummatratze
Wirbelsäulenbrett 1.100 x 600 mm
Rettungstuch mit Tasche DIN 13040
Gummitücher
Einwegdecken
Einweglaken für Liegen und Tragen
Kammernschienen
Inhalt von mindestens 2 Verbandkästen DIN 13169-E, ausgenommen Scheren
Instrumentenbesteck in transparenter Folie, bestehend aus:
- Schere A 130 DIN 58252, Länge 130 mm, gerade, stumpf/ stumpf, korrosionsbeständig
- Kleiderschere, Länge 180 mm, mit Kopf und verzahnter Schneide, korrosionsbeständig
- Erste-Hilfe-Schere DIN 58279
- Pinzette A 130 x 2 DIN 58238, Länge 130 mm, anatomisch, korrosionsbeständig
- Splitterpinzette
Guedeltubus Größen 2, 3 und 5
Mundkeil (Gummi)
Mundtubus, nachgiebig, kurz, für Mund-zu-Mund-Beatmung
Sauerstoffmasken mit auswechselbaren oder nachfüllbaren O(tief 2)-Speichern
Beatmungsgeräte (einmal in Tasche)
jeweils Beutel mit 2 Gesichtsmasken (mittel und groß)
Absauggerät in Tasche mit Absaug-Katheter
Flaschen mit Infusionslösung, Inhalt 500 ml, zur Schockbekämpfung
Einmal-Infusionsbestecke mit Venenpunktionskanüle, steril
Einmal-Spritzen und Einmal-Kanülen
Alkoholtupfer
Blutdruckmessgerät
Stethoskop
Mundspatel
Allzwecktücher
Begleitzettel für Verletzte
Taschenlampe
Pflegegeräte
SanitätsraumSanitätscontainer
Wärmflasche
Steckbecken mit Deckel
Einweg-Urinale
Einweg-Nierenschalen
Einweg-Trinkbecher
Einweg-Handschuhe
Einweg-Bekleidung
Schutzmäntel
Fein- und Grobdesinfektionsmittel
SanitätsraumSanitätscontainer
Seife für Seifenspender
Reinigungsmittel
Hautschutzcreme
Nagelbürste
Nagelschere
Nagelfeile
Zellstoff
Arzneimittel
SanitätsraumSanitätscontainer
Nach ärztlichen Angaben unter Verschluss
Bereitschaftstasche
SanitätsraumSanitätscontainer
Rettungsdecke mindestens 2.100 x 140 mm
Brandwundenverbandtücher
Verbandpäckchen
Heftpflaster
Mullbinden
Zellstoff
Dreiecktücher
Kleiderschere
Erste-Hilfe-Schere
Einweg-Handschuhe
Mundkeil (Gummi)
Zungenspatel
Begleitzettel für Verletzte
Schreibstift
Taschenlampe

Ausführung der Kennzeichnung s. DIN 4844 Teil 1-3 "Sicherheitskennzeichnung"