ASR 38/2 - Arbeitsstätten-RL 38/2

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Sanitatsräume (ASR 38/2)
Zu § 38 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung (1)

Vom 10. August 1986 (BArbBl. Nr. 10/1986 S. 61) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Anforderungen an Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen2
Verwendung vergleichbarer Einrichtungen3

Diese ASR stützt sich auf die Abschnitte 2, 3 und 4 des Merkblattes "Sanitätsräume und Sanitätscontainer in Betrieben" (ZH 1/507) Ausgabe April 85

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.