ASR 20 - Arbeitsstätten-RL 20

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Steigeisengänge und Steigleitern (ASR 20)
Zu § 20 der Arbeitsstättenverordnung (1)

Ausgabe Mai 1997 (BArbBl. 7-8/1997 S. 66)

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeines3
Beschaffenheit4
Einbau und Anordnung5
Sicherung gegen Absturz von Personen6
Ruhebühnen7
Betrieb8
Weitere Hinweise9
Anhang 1

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.