ASR 17/1,2 - Arbeitsstätten-RL 17/1,2

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Verkehrswege (ASR 17/1,2)
Zu § 17 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung

Vom 6. November 1987 (BArbBl. 1/1988 S. 34)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Beschaffenheit und Abmessungen der Verkehrswege, ausgenommen Treppen2
Beschaffenheit und Abmessungen von Treppen3
Ausgleichsstufen in Verkehrswegen4
Kennzeichnung von Gefahrenstellen auf Verkehrswegen5
Schutz der Arbeitsplätze neben Verkehrswegen6

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.