ASR 13/1,2 - Arbeitsstätten-RL 13/1,2

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Abschnitt 3 ASR 13/1,2 - Allgemeines (1)

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

3.1 Feuerlöscheinrichtungen müssen nach den Bestimmungen dieser Richtlinie und im Übrigen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein und betrieben werden. Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

3.2 Die in diesen Richtlinien enthaltetenen technischen Regeln schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten ihren Niederschlag gefunden haben können.

3.3 Für die Ausrüstung einer Arbeitsstätte mit Feuerlöschern sind die "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ (ZH 1/201), Ausgabe April 1994 (1)) sowie DIN EN 3, Teile 1-6 (2)), zu Grunde gelegt.

Fassung von 1996

Din EN 3 "Tragbare Feuerlöscher"

  1. -
    Teil 1: Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte der Brandklassen A und B; Ausg. 1996
  2. -
    Teil 2: Dichtheitsprüfung, Prüfung der elektrischen Leitfähigkeit, Verdichtungsprüfung, Besondere Anforderungen; Ausg. 1996
  3. -
    Teil 3: Konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, mechanische Prüfungen; Ausg. 1994
  4. -
    Teil 4: Füllmengen, Mindestanforderungen an das Löschvermögen; Ausg. 1996
  5. -
    Teil 5: Zusätzliche Anforderungen und Prüfungen; Ausg. 1990
  6. -
    Teil 6: Festlegungen für die Bestätigung der Konformität tragbarer Feuerlöscher nach EN 3 Teil 1 bis 5, Ausg. 1995